Die Studiengebühren bleiben weiterhin ein Thema, dass Politik und Gerichte beschäftigt. Ein kleiner Streifzug durch die drei Bundesländer:
In Hessen wollen nach der Wahl SPD und Grüne schnellst möglich eine Mehrheit im Parlament finden, die sich gegen die Studiengebühren ausspricht und so Kochs Politik rückgängig machen. Neben den allgemeinen Studiengebühren sollen auch die Sondergebühren für Langzeitstudenten fallen. Schwierig werden alle Entscheidungen, da Roland Koch (CDU) nun ohne parlamentarische Mehrheit, mangels Kandidaten, als geschäftsführender Ministerpräsident im Amt bleibt. Eine Mehrheit der Hessen spricht sich inzwischen für Neuwahlen aus, um die Handlungsfähigkeit des Landtages wieder herzustellen.
Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat unterdessen «keine ernstlichen Zweifel» an der Verfassungsmäßigkeit der seit einem halben Jahr in Hessen erhobenen Studiengebühren und somit muss vorerst jeder Student die 500 Euro an seine Universität bezahlen. Dieses Urteil ist nicht anfechtbar, die endgültige Entscheidung muss aber der Staatsgerichtshof in Wiesbaden treffen. Dort liegen Klagen von SPD und Grünen und einem Bündnis aus Gewerkschaften und sozialen Initiativen beim Staatsgerichtshof in Wiesbaden vor. Eine Entscheidung des hessischen Verfassungsgerichts wird im Sommer erwartet.
Anderer Ort, gleiches Problem:
Münster (dpa) – Die Musterklage einer Paderborner Studentin gegen die vom Land Nordrhein-Westfalen erhobenen Studiengebühren wird nun auch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig beschäftigen. Das Leipziger Gericht habe einer Nichtzulassungsbeschwerde der Studentin stattgegeben und damit die Revision gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster ermöglicht, sagte eine Gerichtssprecherin in Leipzig. Die Münsteraner Richter hatten die Klage der Studentin abgewiesen und zunächst keine Revision zugelassen.
Die Studentin hatte sich auf das im Sozialpakt der Vereinten Nationen verbriefte Recht auf kostenlosen Zugang zu Bildung berufen. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hatte jedoch argumentiert, der Sozialpakt habe nicht den Status eines einklagbaren Rechtsgutes. Er sei vielmehr eine eher unverbindliche Rahmenregelung.
Das bundesweite Aktionsbündnis gegen Studiengebühren begrüßte den Beschluss aus Leipzig. «Diese Entscheidung ist für uns ein großer Erfolg», teilte Bundesgeschäftsführer André Schnepper am Dienstag mit. Wann das Bundesverwaltungsgericht nun abschließend über die Frage der Studiengebühren entscheidet, steht nach Angaben der Sprecherin noch nicht fest. Die Paderborner Studentin hatte stellvertretend für 14 000 Kommilitonen geklagt.
Und ein drittes aktuelles Beispiel ist auch noch zu finden:
In Hamburg wollen sowohl die SPD wie auch die Grünen die Studiengebühren wieder abschaffen. Die SPD legte einen entsprechenden Entwurf in der Bürgerschaft vor. Allerdings ist die SPD auf die Stimmen der Grünen angewiesen, die derzeit mit der CDU in Koalitionsverhandlungen steckt. Dabei einigeten sich CDU und GAL (Grüne Alternative Liste) darauf, dass künftig Hamburgs Studenten erst nach ihrem Abschluss eine Gebühr zahlen – 375 Euro pro Semester. GAL-Landeschefin Anja Hajduk zufolge wird dies allerdings an ein Mindesteinkommen von 30.000 Euro im Jahr gekoppelt sein. Der Antrag der SPD auf eine vollständige Abschaffung wird somit mit hoher Wahrscheinlichkeit abgewiesen. Eine Lockerung der Regelungen hat die GAL allerdings durchsetzten können – besser als nichts.


