Archiv für April 2008

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Studiengebühren XI

Sonntag, 6. April 2008

Die Studiengebühren bleiben weiterhin ein Thema, dass Politik und Gerichte beschäftigt. Ein kleiner Streifzug durch die drei Bundesländer:

In Hessen wollen nach der Wahl SPD und Grüne schnellst möglich eine Mehrheit im Parlament finden, die sich gegen die Studiengebühren ausspricht und so Kochs Politik rückgängig machen. Neben den allgemeinen Studiengebühren sollen auch die Sondergebühren für Langzeitstudenten fallen. Schwierig werden alle Entscheidungen, da Roland Koch (CDU) nun ohne parlamentarische Mehrheit, mangels Kandidaten, als geschäftsführender Ministerpräsident im Amt bleibt. Eine Mehrheit der Hessen spricht sich inzwischen für Neuwahlen aus, um die Handlungsfähigkeit des Landtages wieder herzustellen.

Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat unterdessen «keine ernstlichen Zweifel» an der Verfassungsmäßigkeit der seit einem halben Jahr in Hessen erhobenen Studiengebühren und somit muss vorerst jeder Student die 500 Euro an seine Universität bezahlen. Dieses Urteil ist nicht anfechtbar, die endgültige Entscheidung muss aber der Staatsgerichtshof in Wiesbaden treffen. Dort liegen Klagen von SPD und Grünen und einem Bündnis aus Gewerkschaften und sozialen Initiativen beim Staatsgerichtshof in Wiesbaden vor. Eine Entscheidung des hessischen Verfassungsgerichts wird im Sommer erwartet.

Anderer Ort, gleiches Problem:

Münster (dpa) – Die Musterklage einer Paderborner Studentin gegen die vom Land Nordrhein-Westfalen erhobenen Studiengebühren wird nun auch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig beschäftigen. Das Leipziger Gericht habe einer Nichtzulassungsbeschwerde der Studentin stattgegeben und damit die Revision gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster ermöglicht, sagte eine Gerichtssprecherin in Leipzig. Die Münsteraner Richter hatten die Klage der Studentin abgewiesen und zunächst keine Revision zugelassen.

Die Studentin hatte sich auf das im Sozialpakt der Vereinten Nationen verbriefte Recht auf kostenlosen Zugang zu Bildung berufen. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hatte jedoch argumentiert, der Sozialpakt habe nicht den Status eines einklagbaren Rechtsgutes. Er sei vielmehr eine eher unverbindliche Rahmenregelung.

Das bundesweite Aktionsbündnis gegen Studiengebühren begrüßte den Beschluss aus Leipzig. «Diese Entscheidung ist für uns ein großer Erfolg», teilte Bundesgeschäftsführer André Schnepper am Dienstag mit. Wann das Bundesverwaltungsgericht nun abschließend über die Frage der Studiengebühren entscheidet, steht nach Angaben der Sprecherin noch nicht fest. Die Paderborner Studentin hatte stellvertretend für 14 000 Kommilitonen geklagt.

Und ein drittes aktuelles Beispiel ist auch noch zu finden:

In Hamburg wollen sowohl die SPD wie auch die Grünen die Studiengebühren wieder abschaffen. Die SPD legte einen entsprechenden Entwurf in der Bürgerschaft vor. Allerdings ist die SPD auf die Stimmen der Grünen angewiesen, die derzeit mit der CDU in Koalitionsverhandlungen steckt. Dabei einigeten sich CDU und GAL (Grüne Alternative Liste) darauf, dass künftig Hamburgs Studenten erst nach ihrem Abschluss eine Gebühr zahlen – 375 Euro pro Semester. GAL-Landeschefin Anja Hajduk zufolge wird dies allerdings an ein Mindesteinkommen von 30.000 Euro im Jahr gekoppelt sein. Der Antrag der SPD auf eine vollständige Abschaffung wird somit mit hoher Wahrscheinlichkeit abgewiesen. Eine Lockerung der Regelungen hat die GAL allerdings durchsetzten können – besser als nichts.

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Gewalt an Schulen

Sonntag, 6. April 2008

Nenas „Neue Schule Hamburg“ steckt offensichtlich schon ein halbes Jahr nach ihrer Gründung in einer Krise. Acht Eltern haben ihre Kinder abgemeldet, da die Kinder immer wieder Opfer von Gewalt geworden sind. Ein zehnjähriger Ex-Schüler berichtete dem „Stern“: «Die großen Jungs haben mich getreten, an den Kopf und ins Gesicht. Einmal hat sich ein Großer auf meine Brust gesetzt, bis ich keine Luft mehr bekam.» Eine Mutter klagt: «Die Kleinen wurden von den Großen gemobbt, die Lehrer sind nicht eingeschritten.» Die Schulleitung erklärte dem Magazin, Gewalt werde in keiner Weise toleriert, räumte laut Magazin aber ein, dass ein Schüler eine Gehirnerschütterung erlitten habe und ambulant behandelt werden musste.

An Nenas Schule dürfen sich die Schüler nach dem amerikanischen Konzept der „Sudbury Valley School“ selbst aussuchen, wann, was und wie sie lernen. Schüler verabreden sich mit den Lehrern zum Unterricht wann sie wollen «Die Schule ist total unorganisiert», klagt eine Mutter. Mindestens zwei Lehrer hätten seit der Eröffnung der Schule im September gekündigt, schreibt das Magazin. Für die 85 Kinder im Alter zwischen fünf und 18 Jahrenseien sechs Lehrer vorgesehen.

Nena selbst oder ihr Management wollten sich zu den Vorwürfen nicht äußern.

Aber auch öffentliche Schulen haben ein Gewalt Problem. In Berlin stiegen die Angriffe auf Lehrer um 81 Prozent im Vergleich zum Vorjahr auf 442 Vorfälle. Gezählt werden dabei Beleidigungen, Mobbing, Raub oder Körperverletzung.  Insgesamt wurden 1735 Gewaltvorfälle (plus162) gemeldet. Umgerechnet auf die 983 öffentlichen Schulen entspricht das 1,8 Gewalttaten pro Schule.

Die Zahlen würden allerdings «nur bedingt Rückschlüsse auf die tatsächliche Gewaltentwicklung an Schulen» zulassen, weil sie das Meldeverhalten der Schulen widerspiegeln, teilte Zöllner mit. Die Zahlen waren in den 90er Jahren angestiegen, nachdem 1992 die Meldepflicht eingeführt worden war. Eine gute Nachricht sei, dass Schulleitungen und Lehrer inzwischen «mehr Offenheit im Umgang mit Gewalttaten in den Schulen und deren Umfeld zeigen», erklärte der Senator. Der Leitsatz laute heute nicht mehr nur «Hinsehen und Melden», sondern «Hinsehen und Handeln».

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Was dem Staat die Schüler und Studenten wert sind…

Sonntag, 6. April 2008

Die Ausbildung eines Schülers an öffentlichen Schulen kostete den Staat im Jahr 2005 im Schnitt 4.700 Euro. Dieser Betrag beinhaltet Ausgaben für das Personal, den laufenden Sachaufwand und Investitionen.  Die Kosten reichen dabei von 3.500 Euro an beruflichen Schulen über 5.400 Euro an Gymnasien bis hin zu 12.300 Euro an Sonderschulen. Hauptgrund für die besonders hohen Ausgaben an Sonderschulen ist, dass dort viele Lehrer bei vergleichsweise wenigen Schlülern beschäftigt sind.

Auch das Studium lässt sich der staat einiges kosten: Allerdings verfehlt er hier das Ziel Kinder aus der sozialen Unterschicht zu fördern klar, das geht aus einer Studie der Hochschul-Informations-System GmbH hervor. Demnach erhalten bedürftige Familien für ihre studierenden, außer Haus lebenden Kinder im Durchschnitt 5.720 Euro pro Jahr. Eltern aus höchsten Einkommensklassen erhalten immernoch 5.135 Euro vom Staat. Soziale Gerechtigkeit und Chancengleichheit, sieht wohl anders aus.