Archiv für März 2008

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Urteil des VGH bestätigt Kopftuchverbot

Mittwoch, 19. März 2008

Mannheim (dpa) – Eine zum Islam konvertierte Lehrerin aus Stuttgart darf im Unterricht kein Kopftuch tragen. «Eine Lehrerin verstößt gegen eine durch das Schulgesetz auferlegte Dienstpflicht, wenn sie in der Schule erkennbar aus religiösen Gründen eine Kopfbedeckung trägt», heißt es in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg. Die Mannheimer Richter hoben damit eine Entscheidung des Stuttgarter Verwaltungsgerichts auf. Dieses hatte der Pädagogin erlaubt, mit Kopftuch zu unterrichten – weil auch Nonnen in Ordenstracht an staatlichen Schulen zugelassen seien.

Auf eine «etwaige Ungleichbehandlung» zu drei Nonnen, die im Baden-Badener Vorort Lichtental Unterricht erteilen, könne sich die Klägerin jedoch nicht berufen, heißt es in der Begründung des VGH. Das Kopftuch-Verbot gelte auch dann, wenn – wie in diesem Fall – die Lehrerin eine Beamtin auf Lebenszeit ist, «die seit zahlreichen Jahren unbeanstandet von Schülern und Eltern mit dieser Kopfbedeckung in der Schule tätig ist». Die Hauptschulpädagogin ist seit 1973 im Schuldienst und trägt seit 1995 auch im Dienst ein Kopftuch.

Eine Revision gegen das Urteil hat der VGH nicht zugelassen.

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Klagen gegen www.spickmich.de

Dienstag, 18. März 2008

Die Klagen gegen das Lehrerbenotungsportal spickmich.de reißen nicht ab. Die Gerichte weisen die Klagen mit Verweiß auf freie Meinungsäußerung ab. Die Pädagogen hingegen sehen sich in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt. Die letzte Klage vor dem Düsseldorfer Landgericht steht offensichtlich vor dem Scheitern, zumindest signalisierte das der vorsitzende Richter. Das Urteil soll am 18. April verkündet werden.

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Die Schule und der Islam

Dienstag, 18. März 2008

Gleich zweimal stand dieses Thema im Fokus der Nachrichten:

Ein muslimischer Schüler darf künftig einmal pro Tag außerhalb der Unterrichtszeit an der Schule nach islamischen Ritus beten. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin und gab damit der Auffassung der Schulleitung, die sich auf das Neutralitätsgebot des Staates berief, nicht recht. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, da Berufung beim Oberverwaltungsgericht zugelassen wurde.

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg beschäftigt sich mal wieder mit einem Kopftuchverbot für islamische Lehrerinnen. Eine zum Islam konvertierte Grundschullehrerin, bekam in erster Instanz recht und darf das Kopftuch vorerst weiter tragen. Die Entscheidung des VGH wird zu einem späteren Zeitpunkt erwartet.  Die Richter der ersten Instanz begründeten ihr Urteil damit, dass die Lehrerin zwar gegen das im Schulgesetz verankerte Verbot der Abgabe religiöser Bekundungen an öffentlichen Schulen verstoße, jedoch werde die Gleichbehandlung verschiedener Religionen verletzt, da Nonnen auch in Nonnentracht an staatlichen Schulen unterrichten dürfen. Auch hier wird es wohl ein spannendes Urteil geben.

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Kritik am „Turbo-Abi“

Sonntag, 9. März 2008

Die Kritik am acht- statt neunjährigen Gymnasium wird immer lauter. Schüler fühlen sich überfordert, Eltern klagen über die Belastung der Familie und Lehrer über zu wenig Stunden um den Lernstoff ausreichend ausführlich zu erklären. Kurz um: Alle klagen, nur diejenigen, die Verantwortung tragen – also die Politiker – sehen keinen großen Handlungsbedarf. Künftig sollen statt 265 Wochenstunden nur noch 260 an ein Fach gebunden sein und 5 Wochenstunden sollen „flexibler“ einsetzbar sein, zum Beispiel für Hausaufgabenbetreuung, Nachhilfe oder Projekte. Was eine Kürzung der effektiven Wochenstunden ohne eine Entrümpelung des Lehrplans bringen soll, erschließt sich den Lehrerorganisation nicht. Sie sprechen von „Zahlenspielchen“ und „Qualitätsverlust“.

«Gutes Lernen braucht aber Zeit», sagt die Vorsitzende des Bildungsausschusses, des Bundestages, Ulla Burchardt (SPD). «Wer das schnelle Abitur will, muss Ganztagsschulen schaffen. Alles andere ist Kinderschänderei.» Der renommierte Jugendforscher Klaus Hurrelmann fürchtet angesichts des bloß «zusammengepressten» Unterrichts bei jedem vierten Gymnasiasten eine deutliche Zunahme der Überforderung – bis hin zu klassischen Auswirkungen wie Aggression, Frustration, Schlafstörungen und anderen psychosomatischen Beschwerden.

Die CDU-geführten Länder, die das „Turbo-Abi“ einführten, weisen darauf hin, dass das schnellere Lernen dem europäischen Standard entspricht, vergessen dabei aber, dass im Großteil der europäischen Länder die Ganztagsschule die Regel und nicht wie in Deutschland die Ausnahme ist.

Eigentlich wollten die Kultusminister sich mit Korrekturen am «Turbo-Abitur» noch ein wenig Zeit lassen und erst Erfahrungen untereinander austauschen. Doch seit bei der Landtagswahl in Hessen, ein Teil der hohen CDU-Verluste auch auf den Unmut über die Bildungspolitik der Landesregierung unter Roland Koch (CDU) zurückgeführt wird, hatte die Debatte die Ministerpräsidenten erreicht. Christian Wulff (CDU) in Niedersachsen und Günther Oettinger (CDU) in Baden-Württemberg forderten von ihren Schulministern schnelles Handeln. Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) schaltete sich ein und mahnte eindringlich Nachbesserungen an.

Die Bildung wird nun wohl die Politik erreichen, die so kann man hoffen auf den Wähler hört und sich intensiv mit tiefgreifenden Änderungen auseinandersetzt. Wenn es nach den Schülern und Studenten ginge, nicht nur beim Abitur, sondern auch beim Studium.