Bonn (dpa/tmn) – Viele Schüler und Studenten jobben in ihren Ferien – dabei ist einiges zu beachten: Grundsätzlich dürfen Schüler in den Ferien und Studenten in ihrer vorlesungsfreien Zeit pro Jahr 2 Monate oder 50 Tage arbeiten, ohne dass Sozialversicherungsbeiträge fällig werden. Darauf weist der Personalverlag in Bonn hin. Wie die Arbeitszeit verteilt wird, ist gleichgültig. Arbeiten Schüler und Studenten länger als 2 Monate in den Ferien, fällt für die Rentenversicherung der normale Beitrag an. Die Beitragsfreiheit zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung bleibt weiterhin bestehen – solange die Ausbildung im Vordergrund steht.
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Soziale Herkunft etscheidet über Studium
Sonntag, 17. Juni 2007Berlin (dpa) – Soziale Herkunft und Vorbildung der Eltern entscheiden bei einem jungen Menschen nach wie vor maßgeblich über die Aufnahme eines Studiums. Dies belegt die neue Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerkes (DSW), deren Teilergebnisse der Deutschen Presse-Agentur dpa am Sonntag bekannt wurden. Von 100 Akademikerkindern finden heute 83 den Weg in die Hochschule. Von 100 Kindern ohne akademisch vorgebildete Eltern sind dies dagegen nur 23.
